AGB

Stand: 16. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bärähärz Charity Auktion
Auktion, Tickets und Teilnahme am Anlass

1. Veranstalterin und Geltungsbereich
Veranstalterin ist der Verein Bärähärz, Obere Zollgasse 69e, 3072 Ostermundigen, UID CHE-354.466.996 («Bärähärz»). Diese Bedingungen gelten für die Registrierung auf der Plattform, für alle Gebote (online und im Saal), für Kauf und Abwicklung ersteigerter Objekte sowie für Tickets und die Teilnahme am Anlass der Bärähärz Charity Auktion. Mit der Registrierung, dem Kauf eines Tickets oder der Abgabe eines Gebots akzeptierst du diese Bedingungen; zu Beginn der Live-Auktion weist Bärähärz nochmals darauf hin. Für Spenden gelten die Spendenbedingungen, für Partnerschaften und eingelieferte Objekte die Partner-AGB, für Bestellungen im Shop die Shop-AGB.

2. Zweck und Verwendung des Erlöses
Die Charity Auktion ist ein gemeinnütziger Anlass. Der Erlös aus den bezahlten Zuschlägen fliesst vollständig in das für die jeweilige Auktion kommunizierte Spendenprojekt (2026: Blindspot, Spendenziel CHF 120'000). Übersteigen die für das Spendenprojekt bestimmten Mittel das Spendenziel, setzt Bärähärz den Mehrbetrag zweckgebunden für weitere Inklusionsprojekte im Sinne des Vereinszwecks von Bärähärz ein. Der Kaufpreis für ein ersteigertes Objekt ist keine Spende; für Zuschläge stellt Bärähärz keine Spendenbescheinigung aus.

3. Registrierung
Bieten kann, wer mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig ist und sich mit wahrheitsgemässen Angaben registriert hat. Pro Person ist ein Konto zulässig. Wer für eine Firma bietet, bestätigt, dazu berechtigt zu sein; Kaufvertrag und Rechnung lauten dann auf die Firma. Bärähärz kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen und Gebote nicht verifizierter Personen zurückweisen. Im Saal bietest du mit deiner persönlichen Bieternummer.

4. Objekte, Stifter und Vertragspartnerin
Die Objekte und Erlebnisse werden Bärähärz von Unternehmen und Privatpersonen («Stifter») unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bärähärz versteigert sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zugunsten des Spendenprojekts. Deine Vertragspartnerin ist Bärähärz. Bei Erlebnissen, Dienstleistungen und Gutscheinen erbringt der Stifter die Leistung direkt an dich; du erhältst dafür einen eigenen Anspruch gegenüber dem Stifter. Die Beschreibungen beruhen auf den Angaben der Stifter und erfolgen nach bestem Wissen. Abbildungen können vom Original abweichen.

5. Mystery-Objekte
Einzelne Objekte werden als Mystery-Objekte angeboten. Art und Inhalt werden erst nach dem Zuschlag bekanntgegeben. Vor dem Zuschlag werden Kategorie und Hinweise publiziert; der publizierte Hinweisrahmen, insbesondere ein angegebener Mindestwert, ist verbindlich.

6. Erlebnisse und Gutscheine
Der Anspruch auf ein Erlebnis, eine Dienstleistung oder einen Gutschein entsteht erst mit der vollständigen Bezahlung des Zuschlagspreises; vorher ist keine Einlösung möglich. Nach Zahlungseingang informiert Bärähärz den Stifter und stellt dir die Angaben zur Einlösung zu (z. B. Kontakt des Stifters oder Gutschein). Termine vereinbarst du direkt mit dem Stifter. Gültigkeit und Einschränkungen ergeben sich aus der Objektbeschreibung; fehlt eine Angabe, ist die Leistung innert 12 Monaten ab Zuschlag einzulösen. Nicht fristgerecht eingelöste Leistungen verfallen ersatzlos. Kann der Stifter die Leistung aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast, nicht erbringen, bemüht sich Bärähärz um eine gleichwertige Ersatzleistung. Ist das nicht möglich, erstattet Bärähärz dir den bezahlten Zuschlagspreis zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber Bärähärz bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

7. Gebote, Vorgebote und Maximalgebote
Jedes Objekt hat einen Startpreis; darüber hinaus besteht kein Mindestlimit. Ab Veröffentlichung des Katalogs kannst du online Vorgebote abgeben, auch als Maximalgebot: Die Plattform bietet dann automatisch in deinem Namen in den festgelegten Steigerungsschritten bis zu diesem Betrag mit, auch gegenüber Saalgeboten während der Live-Auktion. Jedes Gebot ist verbindlich und kann nicht zurückgezogen werden. Du bleibst an dein Gebot gebunden, bis es überboten wird, die Auktionsleitung es ablehnt, das Objekt zurückgezogen wird oder die Auktion endet. Online- und Saalgebote sind gleichberechtigt. Bei der Live-Auktion gibt es keine feste Endzeit: Geboten wird, bis die Auktionsleitung den Zuschlag erteilt. Nur bei reinen Online-Auktionen (ohne Live-Auktion) endet die Bietzeit eines Objekts zu einer festen, beim Objekt angezeigten Zeit; geht kurz vor Ablauf ein Gebot ein (in der Regel in den letzten 3 Minuten), verlängert sich die Bietzeit dieses Objekts automatisch (in der Regel um 2 Minuten). Die jeweils gültige Endzeit wird beim Objekt laufend angezeigt.

8. Live-Auktion und Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt ausschliesslich an der Live-Auktion durch die Auktionsleitung an das höchste gültige Gebot. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zwischen dir und Bärähärz zustande. Bei gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag; massgebend sind die Aufzeichnungen der Plattform. Die Auktionsleitung kann Steigerungsschritte festlegen, Objekte in anderer Reihenfolge aufrufen, zusammenlegen, trennen oder zurückziehen und Gebote ohne Angabe von Gründen ablehnen. Erhält ein Objekt keinen Zuschlag, wird es als «Passed» geschlossen; es kommt kein Kaufvertrag zustande. Bei einem offensichtlichen Erfassungsfehler oder Streit über ein Gebot kann die Auktionsleitung den Zuschlag unmittelbar zurücknehmen und das Objekt erneut aufrufen. Die Auktion wird notariell begleitet.

9. Bezahlung
Nach dem Zuschlag erhältst du eine Rechnung per E-Mail. Du bezahlst vor Ort per Karte oder TWINT oder per QR-Rechnung innert 30 Tagen ab Versand der Rechnung; die Zahlungsfrist steht auch auf der Rechnung. Bärähärz ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Zahlungsverzug schuldest du einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Zahlst du auch nach einer Mahnung mit Nachfrist nicht, kann Bärähärz vom Kaufvertrag zurücktreten, das Objekt anderweitig verwerten und dir einen allfälligen Mindererlös sowie die entstandenen Kosten belasten.

10. Übergabe und Eigentum
Ersteigerte Objekte werden nach vollständiger Bezahlung übergeben, in der Regel am Abend vor Ort oder nach Absprache. Ein Versand erfolgt nur nach Vereinbarung, auf deine Kosten und dein Risiko. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf dich über, das Eigentum mit der Übergabe. Holst du ein bezahltes Objekt nicht innert 30 Tagen ab Zahlungseingang ab, kann Bärähärz dir ab dem 31. Tag angemessene Aufbewahrungskosten verrechnen. Holst du das Objekt auch innert einer schriftlich angesetzten Nachfrist von 60 Tagen nicht ab, kann Bärähärz nach eigener Wahl die Aufbewahrung gegen Kosten fortsetzen oder frei über das Objekt verfügen; verfügt Bärähärz über das Objekt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

11. Gewährleistung und Haftung
Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Bärähärz übernimmt keine Gewähr für Alter, Herkunft, Zustand und Qualität; die Gewährleistung wird wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Allfällige Ansprüche gegenüber dem Stifter tritt Bärähärz dir auf Verlangen ab. Vorbehalten bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für absichtlich verschwiegene Mängel. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht.

12. Tickets
Der Ticketpreis enthält einen Kostenanteil für die Leistungen am Anlass. Ein beim Kauf zusätzlich ausgewiesener Betrag ist eine Spende; dafür erhältst du eine Spendenbescheinigung. Bei einem Firmenkauf lauten Quittung und Spendenbescheinigung auf die Firma. Gekaufte Plätze werden über den Zuteil-Link den Gästen zugewiesen. Ein Ticket ist erst gültig, wenn die Person, auf die es lautet, mit derselben E-Mail-Adresse auf der Plattform registriert ist; der QR-Code wird beim Einlass geprüft. Ein Rückgaberecht besteht nicht. Bärähärz kann Tickets in begründeten Fällen kulanterweise stornieren; der bezahlte Betrag wird dann vollständig zurückerstattet und eine Spendenbescheinigung annulliert.

13. Absage und Verschiebung
Muss Bärähärz den Anlass absagen, wird der Ticketpreis zurückerstattet. Wird der Anlass verschoben, bleiben die Tickets gültig; wer am Ersatztermin nicht teilnehmen kann, erhält auf Anfrage innert 30 Tagen nach Bekanntgabe des Ersatztermins eine Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.

14. Teilnahme am Anlass
Der Anlass richtet sich an Erwachsene. Alkohol wird nach den gesetzlichen Altersgrenzen abgegeben. Den Anweisungen von Bärähärz, des Sicherheitspersonals und der Location ist Folge zu leisten. Bärähärz kann Personen, die den Anlass stören, wegweisen; eine Rückerstattung erfolgt dann nicht. Jede Haftung für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Foto, Video und Livestream
Am Anlass wird fotografiert und gefilmt; die Live-Auktion kann per Livestream übertragen werden. Mit deiner Teilnahme bist du einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen du erkennbar bist, für die Berichterstattung und Kommunikation von Bärähärz verwendet werden (Website, Plattform, Social Media, Medien und Partnerkommunikation). Möchtest du nicht abgebildet werden, sag es bitte dem Foto-Team vor Ort oder schreib an hallo@baeraehaerz.ch; wir nehmen dich aus künftigen Veröffentlichungen heraus. Aufnahmen von Auftritten auf der Bühne dürfen nicht veröffentlicht werden.

16. Datenschutz
Bärähärz bearbeitet deine Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung, abrufbar unter auktion.baeraehaerz.ch/datenschutz.

17. Änderungen
Bärähärz kann diese Bedingungen ändern. Für ein Gebot gilt die Fassung, die beim Abgeben des Gebots auf der Plattform veröffentlicht ist; für einen Ticketkauf die beim Kauf akzeptierte Fassung.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern; zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.