AGB
Auktionsbedingungen der Bärähärz Charity Auktion (Online)
Die Teilnahme an der Auktion erfolgt mit der Anerkennung und vorbehaltlosen Annahme der vorliegenden Auktionsbedingungen.
Veranstalterin und Geltungsbereich
Veranstalterin ist der Verein Bärähärz, Obere Zollgasse 69e, 3072 Ostermundigen (nachfolgend „Bärähärz"). Diese Bedingungen gelten für die Online-Auktion und für jedes darüber abgegebene Gebot.
Zweck der Auktion
Die Auktion ist ein gemeinnütziger Anlass. Der Erlös fliesst in Spendenprojekte, die von Bärähärz und dem Bernisch-Kantonalen Schwingfest zugunsten von mehr Inklusion im Schwingsport bis Ende 2026 definiert wird. Ihr Gebot ist zugleich ein Beitrag an einen guten Zweck.
Registrierung und Teilnahme
Zur Teilnahme müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein. Sie registrieren sich mit wahrheitsgetreuen Angaben (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) und bestätigen Ihre E-Mail-Adresse. Name und Adresse sind zum Mitbieten erforderlich; die Registrierung berechtigt zum Bieten. Pro Person ist ein Konto zulässig. Gebote unbekannter oder nicht verifizierter Personen können zurückgewiesen werden.
Versteigerungsobjekte und Beschreibung
Die Objekte werden im Namen und auf Rechnung der Einlieferer oder aus Eigenbestand angeboten und verkauft. Die Beschreibung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der Angaben der Einlieferer und wird mit Fotos auf der Plattform publiziert. Bärähärz übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und haftet nicht für offene oder verdeckte Mängel. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden; eine Gewährleistung für Alter, Herkunft, Zustand und Qualität wird abgelehnt.
Gebote
Jedes Objekt hat einen Startpreis (Mindestgebot) und einen festgelegten Erhöhungsschritt. Gebote sind ausschliesslich online möglich. Die Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte. Sie bleiben an Ihr Gebot gebunden, bis dieses überboten oder von der Auktionsleitung abgelehnt wird. Ein Gebot muss den aktuellen Höchststand um mindestens den Erhöhungsschritt übersteigen.
Verlängerung kurz vor Schluss
Wird in den letzten Minuten vor dem Ende eines Objekts noch geboten, verlängert sich die Laufzeit automatisch um eine kurze Zeitspanne, damit alle fair reagieren können.
Zuschlag und Eigentum
Den Zuschlag erhält, wer bei Ablauf das höchste gültige Gebot hält, sofern der Startpreis erreicht wurde. Bei technischen Differenzen zwischen Bietenden kann ein Objekt nochmals ausgeboten werden. Ist der Zuschlag erfolgt, werden keine Beanstandungen mehr zugelassen. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf die Käuferschaft über. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Abschluss per E-Mail informiert.
Bezahlung
Nach dem Zuschlag erhalten Sie eine Rechnung. Der Betrag ist in Schweizer Franken per Überweisung innert 3 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Zahlung versäumt, kann Bärähärz wahlweise die Erfüllung unter Verrechnung eines Verzugszinses von 1 % pro Monat auf den Zuschlagspreis samt Inkassokosten verlangen oder ohne weitere Fristansetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, den Zuschlag annullieren und das Objekt freihändig veräussern. Die säumige Käuferschaft haftet für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für einen Mindererlös.
Übergabe und Abholung
Die Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung; der Zuschlagsbetrag muss vor der Abholung überwiesen sein. Der ersteigerte Brunnen ist bis spätestens Dienstag, 7. Juli 2026 im Stadion Wankdorf, Bern, abzuholen. Allfällige Lieferkosten und Umtriebe werden der Käuferschaft in Rechnung gestellt. Nicht fristgerecht abgeholte Objekte werden bei der CARMINE HOME GmbH, Ostermundigen, eingelagert; dafür wird eine Lagergebühr von CHF 50.00 pro Tag und Objekt (zzgl. gesetzlicher MwSt) erhoben. Objekte, die nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt werden, gehen in das Eigentum des Einlieferers über.
Haftung
Bärähärz handelt als Verkaufskommissionärin gemäss Art. 425 ff. OR für Rechnung der Einlieferer. Allfällige Mängelrügen sowie Wandelungs- oder Minderungsansprüche sind direkt an die Einlieferer als Verkäuferschaft zu richten; kein Vertreter von Bärähärz ist zu abweichenden Garantien legitimiert. Jede Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung von Bärähärz für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Rechte von Bärähärz
Bärähärz darf offensichtlich fehlerhafte, missbräuchliche oder in Schädigungsabsicht abgegebene Gebote für ungültig erklären und Konten bei Missbrauch sperren. Die Auktionsleitung kann Objekte vereinigen, trennen oder zurückziehen sowie die Auktion aus wichtigen Gründen unterbrechen, verlängern oder vorzeitig beenden.
Widerruf und Rückgabe
Da es sich um eine Auktion zu gemeinnützigem Zweck handelt, sind abgegebene Gebote verbindlich. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht.
Datenschutz
Bärähärz bearbeitet Ihre Personendaten gemäss der separaten Datenschutzerklärung.
Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Gebots veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Es gilt Schweizer Recht.
Für Streitigkeiten ist die deutsche Fassung massgebend;
Gerichtsstand ist Bern, unter Vorbehalt des Weiterzuges an das Schweizerische Bundesgericht.
Stand: 02.07.2026
